Corona Überbrückungshilfe II
Der Antrag für die Monate September bis Dezember kann bis 31.März 2021 gestellt werden. Die Auszahlungen sollen zeitnah nach Stellung der Anträge erfolgen. Die Mitteilungen zu den endgültigen Umsätzen und den endgültigen Fixkosten sollen durch den Steuerberater bis zum 31.12.2021 erfolgen.
Antragsberechtige Unternehmen:
- Sie betreiben ein Unternehmen oder sind Selbstständiger oder Freiberufler (mit oder ohne Mitarbeiter).
- Sie führen Ihren Betrieb oder Ihre selbstständige Tätigkeit in Deutschland aus oder haben eine inländische Betriebsstätte und sind bei einem deutschen Finanzamt angemeldet.
- Ihr Unternehmen befand sich nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierig-keiten, die einen Insolvenzantrag gerechtfertigt hätten.
- Die Buchhaltungsunterlagen für 2019 und 2020 bis zum aktuellen Monat liegen möglichst vollständig vor.
- Sie hatten einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Wenn Sie Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit erst nach zwischen April 2019 gegründet haben, sind zum Vergleich die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.
- Sind die förderberechtigt? Einen interaktiven Rechner zur Überbrückungshilfe II finden Sie auf der Website der IHK Darmstadt
- Aufstellung bisher erhaltener Corona-Hilfen, Rettungsbeihilfen und anderer krisenbedingter Zuschüsse.
Berechnung der Förderung
- Die aktuellen Buchhaltungsunterlagen liegen so vollständig wie möglich vor.
- Eine Umsatzprognose für jeden einzelnen Fördermonat ist vorbereitet. Wenn Sie Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit erst zwischen April und Dezember 2019 gegründet haben, sind zum Vergleich die Monate Dezember 2019 sowie Januar und Februar 2020 heranzuziehen.
- Die Fixkosten für die Monate, für die eine Förderung in Betracht kommt, liegen vollstän-dig vor. Auch Einmalzahlungen, die in diesen Monaten anfallen, sind erfasst. Kürzlich abgeschlossene Verträge dazu liegen vor, um nachzuweisen, dass sie schon vor dem Stichtag (01.03.2020 bzw. 01.09.2020) geschlossen wurden.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung. Bitte rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.